Zwangsversteigerung Ratgeber: Antworten auf häufige Fragen zur Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerungen sind für Betroffene oft Belastungsproben – emotional aufreibend und juristisch komplex. Sie müssen wichtige Entscheidungen treffen, um ihre Immobilie zu retten. Die häufigsten Fragen zur Zwangsversteigerung kreisen fast immer um dieselben Themen: Wie kann ich die Zwangsversteigerung verhindern, verschieben oder sogar ganz aufheben? Doch auch andere Hürden sind im Zuge einer Zwangsversteigerung zu überwinden. In diesem Zwangsversteigerungs-Ratgeber fassen wir wichtige Informationen zusammen.
Mit professioneller Hilfe
Zwangsversteigerung einstellen: So kann es noch klappen
Bei drohender Zwangsversteigerung unterschätzen viele Schuldner/innen, wie viele Wege ihnen offenstehen, um Haus, Wohnung oder Grundstück noch zu retten. Denn eine Zwangsversteigerung lässt sich auch noch einen Tag vor dem Versteigerungstermin abwenden. Doch je früher du aktiv wirst, desto besser sind deine Erfolgschancen.
Zwangsvollstreckung abwenden
Haus behalten trotz Versteigerungstermin: Diese Möglichkeiten hast du
Sogar wenn schon ein Zwangsversteigerungstermin feststeht, kann die Vollstreckung noch abgewendet werden. Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) bietet dazu verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist, dass du aktiv nach Lösungen suchst und das Vollstreckungsverfahren nicht bloß über dich ergehen lässt.
Zwangsversteigerung verhindern, verschieben oder aufheben: Das solltest du wissen
Jede Zwangsversteigerung ist anders. Die Lebenssituation der Schuldner/innen, ihre finanzielle Lage, die Immobilie, die Forderungen der Gläubiger, die Dringlichkeit der Situation – das alles unterscheidet sich von Fall zu Fall. Deswegen kann ein Zwangsversteigerungs-Ratgeber nur allgemeine Antworten auf häufige Fragen rund um Zwangsversteigerungen geben. Suchst du individuellen Rat, solltest du auf die Unterstützung von Profis setzen.
Wichtige Termine der Zwangsversteigerung
Bis wann ist eine Zwangsversteigerung abwendbar?
Eine Zwangsversteigerung kann auch direkt vor dem Versteigerungstermin noch verhindert oder zumindest aufgeschoben werden. Welche Schritte dazu nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist in der Regel, dass die Forderungen ganz oder zumindest zum Teil beglichen werden. Das lässt sich auf unterschiedlichen Wegen realisieren, etwa durch eine passende neue Finanzierung sowie durch Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder vergleichbare Einigungen mit den Gläubigern. Eine Zwangsvollstreckung kann außerdem aufgehoben werden, wenn ihre Durchführung eine unzumutbare Härte für die Schuldner/innen darstellen würde
Lässt sich eine Zwangsversteigerung verschieben?
Ja, eine Zwangsversteigerung lässt sich verschieben. Dazu müssen Betroffene einen entsprechenden Antrag stellen und glaubhaft nachweisen, dass sie durch die so gewonnene Zeit in der Lage sein werden, die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Wird solch ein Antrag angenommen, ist die Vollstreckung jedoch nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Verfügen Schuldner/innen zum neuen Termin nicht über genügend finanzielle Mittel, um ihre Schulden zu begleichen, und gibt es auch sonst keine Einigung, wird die Versteigerung wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt.
Aufhebung des Termins
Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins: Was sind die Folgen?
Die Aufhebung eines Versteigerungstermins ist zunächst erfreulich: Betroffene bleiben im Besitz ihrer Immobilie und müssen vorerst keinen kurzfristigen Verkauf befürchten. Allerdings bleiben die Schulden und Verbindlichkeiten bestehen, die zur Anberaumung einer Zwangsversteigerung geführt haben. Kreditnehmende müssen also nach alternativen Lösungen suchen, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Oft ist eine Umschuldung das probate Mittel, um die eigenen Finanzen nachhaltig zu stabilisieren.
Initiator Bank
Darf eine Bank eine Zwangsversteigerung einleiten und zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Begleichen Kreditnehmende ihre Schulden oder kündigen sie ihren Kreditvertrag eher als vertraglich vorgesehen, können Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Zahlung soll die Zinsverluste ausgleichen, welche die Bank durch die verkürzte Laufzeit erleidet. Auch eine Zwangsversteigerung kann dazu führen, dass ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Deshalb dürfen Banken auch in solchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – zusätzlich zu den offenen Schulden und Gebühren. Allerdings zeigen sich manche Kreditgeber verhandlungsbereit und verzichten darauf, eine Entschädigung zu verlangen.
Wert der Immobilie
Lässt sich eine Zwangsversteigerung aufheben durch den Verkauf der Immobilie?
Eine Zwangsversteigerung lässt sich abwenden, indem Schuldner/innen den Verkauf der Immobilie selbst in die Hand nehmen. Dabei sind jedoch zwei wichtige Dinge zu beachten.
- Erstens müssen Gläubiger und Gericht diesem Plan zustimmen, wenn bereits eine Zwangsversteigerung eingeleitet wurde. Schuldner/innen sollten also nicht auf eigene Faust handeln.
- Zweitens kann auch nach dem eigenhändigen Verkauf von Haus, Eigentumswohnung oder Grundstück eine Restschuld bestehen bleiben, wenn der erzielte Erlös nicht zur Tilgung genügt.
Bedenke außerdem, dass eine bereits eingeleitete Zwangsversteigerung im Grundbuch vermerkt wird. Das könnte Interessenten abschrecken, die einen Grundbuchauszug anfordern.
Bei einer Zwangsversteigerung wird der Verkehrswert des Objekts durch einen Gutachter festgestellt. Lässt sich sein Gutachten anfechten?
Das Verkehrswertgutachten (oder Wertgutachten) lässt sich anfechten, wenn es nachweislich fehlerhaft angefertigt wurde oder der Sachverständige befangen ist, er den Verkehrswert also nicht unvoreingenommen ermitteln kann. Diese Option solltest du unbedingt prüfen, denn ein zu niedrig angesetzter Verkehrswert kann den Versteigerungserlös schmälern. Ein entsprechender Antrag muss jedoch sachlich gut begründet sein und fristgerecht beim Gericht eingehen. Eine erfolgreiche Anfechtung kann dazu führen, dass ein Versteigerungstermin verschoben oder abgesagt wird. So gewinnst du wertvolle Zeit, um eine Umschuldung vorzunehmen und mit Gläubigern zu verhandeln.
Bonität und Schufa
Kann es zur Zwangsversteigerung kommen, obwohl die Bonität der Kreditnehmenden gut ist?
Gläubiger beantragen eine Zwangsversteigerung, wenn sie ihre Forderungen auf anderem Wege nicht begleichen können. Eine entsprechende Grundschuld gibt ihnen das Recht dazu. Die Bonität von Kreditnehmenden spielt dabei kaum eine Rolle. Entscheidend ist, ob Schuldner/innen ihre Kreditraten vertragsgemäß zahlen oder nicht. Theoretisch kann es sogar bei einem perfekten Schufa-Score zur Zwangsversteigerung kommen, wenn Kreditnehmende ihren Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum nicht nachkommen.
Zieht eine Zwangsversteigerung einen Schufa-Eintrag nach sich?
Zahlen Kreditnehmende ihre Schulden langfristig nicht oder nur teilweise zurück, kann es zur Zwangsversteigerung einer besicherten Immobilie kommen. In der Regel melden Banken solche Zahlungsausfälle an die Schufa, was zu einem entsprechenden Schufa-Eintrag führt.
Als Auskunftei sammelt die Schufa Informationen über das Kredit- und Zahlverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Dazu arbeitet sie mit unterschiedlichen Vertragspartnern zusammen, zum Beispiel mit Banken, Versicherungen, Versandhäusern oder Mobilfunkanbietern.
Gehalt und Vollstreckungsschutz
Kann das Gehalt trotz Zwangsversteigerung gepfändet werden?
Kommen Schuldner/innen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Gläubiger – trotz eventuell bereits laufender Zwangsversteigerung – einen Antrag auf Gehaltspfändung stellen. Wie viel Gehalt gepfändet wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und wird im Einzelfall entschieden. Auch die Verfahrenskosten können ein Faktor sein. Der sogenannte Pfändungsfreibetrag stellt jedoch sicher, dass für Schuldner/innen immer ein gewisses Mindesteinkommen zum Leben übrig bleibt.
Was ist Vollstreckungsschutz und wie lässt er sich beantragen?
Vollstreckungsschutz ist eine vorübergehende Maßnahme, die Schuldner/innen in Notlagen schützt. Vollstreckungsschutz kann gewährt werden, wenn die planmäßige Durchführung einer Zwangsvollstreckung für betroffene Schuldner/innen unzumutbar wäre oder wenn die Forderungen der Gläubiger falsch oder missbräuchlich sind.Vollstreckungsschutz ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt und hat keinen Einfluss auf die finanziellen Verbindlichkeiten der Schuldner/innen – die Restschuld bleibt also in voller Höhe bestehen und muss weiterhin zurückgezahlt werden. Ein entsprechender Vollstreckungsschutzantrag muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Rechte der Immobilienbesitzer
Welche Rechte haben Immobilienbesitzer während der Zwangsverwaltung?
Immobilieneigentümer haben während der Zwangsverwaltung zahlreiche Rechte: