Grundbuchauszug beantragen: So geht’s!
Das Grundbuch enthält wichtige Informationen zu Grundstücken oder Immobilien. So kannst du hier etwa auf einen Blick sehen, wer der/die offizielle Eigentümer/in eines bestimmten Grundstücks ist, ob für die Finanzierung eine Grundschuld eingetragen wurde oder ob Dritte Rechte daran haben. Doch nicht jeder kann einfach einen Grundbuchauszug anfordern. Anspruch auf Einsichtnahme haben nur Personengruppen mit berechtigtem Interesse. Wer dazu gehört und wer nicht, erfährst du hier.
Warum sollte ich einen Grundbuchauszug beantragen?
Die Einsicht ins Grundbuch kann in vielen Situationen nützlich und teils sogar unumgänglich sein. Hier ein paar Beispiele, in denen Grundbucheinsicht oder Grundbuchauszug nötig sind:
- Du bist Eigentümer/in des jeweiligen Grundstücks und möchtest das Grundbuch schlicht auf Aktualität prüfen.
- Du willst einen Immobilienkredit aufnehmen, deinen Kredit umschulden oder eine Anschlussfinanzierung beantragen und die Bank fordert einen aktuellen Grundbuchauszug von dir.
- Du willst eine Immobilie kaufen und sichergehen, dass diese frei von Schulden ist und dass keine Rechte Dritter (z. B. Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauchrechte) bestehen.
- Du hast eine Immobilie geerbt und willst vor Annahme der Erbschaft wissen, ob diese mit Hypotheken oder Schulden belastet ist.
- Du hast dich von deinem Partner/deiner Partnerin scheiden lassen und benötigst Informationen zur Immobilie, um den Zugewinnausgleich berechnen lassen zu können.
- Du hast eine Immobilie gemietet, die verkauft werden sollte, und möchtest wissen, ob der Eigentümerwechsel bereits vollzogen ist.
- Du bist Eigentümer/in des Nachbargrundstücks und möchtest wissen, wem das angrenzende Grundstück offiziell gehört.
In einigen Fällen wirst du nur einen bestimmten Auszug erhalten, nicht aber alle Informationen. So hast du als Nachbar/in das Recht, zu wissen, wem das angrenzende Grundstück gehört. Allerdings wirst du in diesem Fall keine Auskünfte zu bestehenden Grundschulden oder Hypotheken bekommen.
Tipp für Käufer/innen: Verkäufer/innen von Grundstücken legen Käufern/Käuferinnen häufig von sich aus einen Grundbuchauszug vor. Achte hierbei genau auf das Datum: Ist der Grundbuchauszug schon mehrere Wochen alt, solltest du besser einen neuen verlangen oder gegebenenfalls selbst Einsicht ins Grundbuch nehmen. In der Zwischenzeit kann viel passiert sein.
Wer kann Einsicht ins Grundbuch nehmen?
Beim Grundbuch handelt es sich zwar um ein öffentliches Register, doch nicht jede Person kann willkürlich Einsicht in die Grundbücher anderer Menschen nehmen. Da Grundbücher sensible Vermögensdaten enthalten, sieht der Gesetzgeber stattdessen den beschränkten Zugriff vor.
Einsicht können etwa Notare/Notarinnen, Behörden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/Vermessungsingenieurinnen nehmen. Notare/Notarinnen können hierzu sogar das elektronische Grundbuch nutzen und sich ganz einfach online Zugang zu den benötigten Informationen verschaffen. Etwas schwieriger wird es bei Personen mit sogenanntem „berechtigten Interesse“ gemäß § 12 GBO. Dazu gehören unter anderem folgende Personen:
- Eigentümer/innen
- Von dem/der Eigentümer/in Bevollmächtigte
- Hypothekargläubiger/innen
- Eigentümer/innen von Nachbargrundstücken
- Erben/Erbinnen
- Makler/innen
- Mieter/innen
- Gläubiger/innen mit Vollstreckungstitel
- Expartner/in nach einer Scheidung
Diese Personen müssen einen Nachweis über das berechtigte Interesse vorweisen. Bei Erben/Erbinnen kann dies der Erbschein sein, aus dem hervorgeht, dass ihnen die Immobilie vermacht wurde. Mieter/innen sollten entsprechend einen gültigen Mietvertrag vorlegen können.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug anfordern?
Wenn du einen bestimmten Grundbucheintrag einsehen oder einen Auszug daraus erhalten willst, dann musst du zunächst beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag stellen. Hierzu benötigst du folgende Angaben und Dokumente:
- Genaue Adresse des Grundstücks
- Gültiges Ausweisdokument
- Nachweis über berechtigtes Interesse
Letzteres kann etwas schwieriger sein als gedacht: Nur weil du potenziell am Kauf einer Immobilie interessiert bist, muss noch nicht zwingend ein berechtigtes Interesse vorliegen. Gut ist, wenn du nachweisen kannst, dass bereits Preisverhandlungen stattgefunden haben. Im Idealfall kannst du auch eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin vorlegen. Am Ende entscheidet das Grundbuchamt darüber, ob dein Interesse ausreichend ist, um Einsicht ins Grundbuch nehmen zu können. Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du alternativ auch eine/n Notar/in damit beauftragen, dir Einsicht zu verschaffen. Hier fallen jedoch zusätzliche Gebühren an.
Bei den meisten Grundbuchämtern kannst du den Grundbuchauszug mittlerweile auch bequem online anfordern. Dazu lädst du vorab die nötigen Dokumente per Onlineformular hoch und wartest anschließend auf die Bewilligung deines Antrags. Hast du es eilig, solltest du den Gang zum Grundbuchamt vorziehen. Hier werden die Dokumente direkt vor Ort geprüft, was meist etwas schneller geht.
Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug erhalte?
Wie lange du auf deinen Grundbuchauszug warten musst, kommt ganz darauf an, wie schnell das Grundbuchamt arbeitet. In der Regel erhältst du den Auszug etwa zwei Wochen nach Antragstellung per Post.
Deutlich schneller geht es, wenn du den Grundbuchauszug von einem/einer Notar/in anfordern lässt. Diese/r hat Zugang zu den elektronischen Grundbüchern und der Abruf dauert nur wenige Minuten. Bedenke aber, dass du hierbei nicht nur für den Grundbuchauszug, sondern auch für den/die Notar/in zahlen musst.
Was kosten Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug?
Wenn du nur Einsicht ins Grundbuch nehmen willst, musst du nicht gleich den Geldbeutel zücken. Die reine Grundbucheinsicht ist kostenlos.
Benötigst du hingegen eine Abschrift aus dem Grundbuch, dann musst du eine geringe Gebühr bezahlen. So kostet die einfache Abschrift aktuell bei den meisten Grundbuchämtern ungefähr 10 Euro. Für eine beglaubigte Abschrift sind meist 15 bis 20 Euro fällig. Diese wird beispielsweise häufig von Banken gefordert, die den Auszug für die Immobilienfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Umschuldung benötigen.
Mehrkosten können entstehen, wenn du es besonders eilig hast und du den Auszug im Express-Verfahren bestellen musst. Auch wenn es über einen/eine Notar/in oder einen Onlinedienst geht, fallen zusätzliche Gebühren an. Onlinedienste verlangen häufig 30 bis 50 Euro je Grundbuchauszug.
Fazit: Grundbuchauszug einfach selbst beantragen
Zwar kannst du auch auf einen/eine Notar/in oder einen Onlinedienst zurückgreifen, doch ist es meist einfacher und auch günstiger, den Grundbuchauszug selbst zu beantragen. Den Antrag kannst du bei den meisten Grundbuchämtern vor Ort oder bequem online stellen. Wichtig ist allerdings, dass du ein berechtigtes Interesse vorweisen kannst. Eine vage Kaufabsicht genügt hier nicht. Besser ist es, wenn du bereits einen Vorvertrag oder zumindest Nachweise über Preisverhandlungen vorlegen kannst. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du einfach den aktuellen Eigentümer um eine Vollmacht bittest.
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