Welche Kreditsicherheiten gibt es? Ein Überblick
Wenn du einen Kredit aufnehmen willst, benötigst du in aller Regel eine Sicherheit. Solltest du deine Raten nicht mehr zahlen können, kann die Bank auf diese zurückgreifen und ihren eigenen Verlust so abfedern. Die Sicherheiten können dabei von Bürgschaften über Sachsicherheiten bis hin zur klassischen Grundschuld bei Immobilienkrediten reichen. Welche Sicherheiten es gibt und bei welchen Krediten sie zum Einsatz kommen, erfährst du in unserem großen Ratgeber.
Was sind Kreditsicherheiten?
Die Kreditsicherheit dient der Bank als Sicherheitsnetz bei Zahlungsausfällen. Wird der/die Kreditnehmer/in zahlungsunfähig, kann die Bank auf die hinterlegten Vermögenswerte oder auf spezielle Eigentumsrechte an Wertgegenständen zurückgreifen und sie zu Geld machen.
Zu den geläufigsten Kreditsicherheiten zählen:
- Sparguthaben
- Einkommen
- Immobilien
- Lebens- oder Rentenversicherungen
- Wertpapiere
- Bürgschaften
Benötige ich immer eine Kreditsicherheit?
Rein rechtlich müssen Banken keine Sicherheiten für die Vergabe von Krediten verlangen, doch gerade bei größeren Summen führt in der Realität kein Weg daran vorbei. Die Banken sichern auf diese Weise nicht nur sich selbst ab, sondern auch die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft. Denn eine große Anzahl unbesicherter Kredite kann schnell in Bankeninsolvenzen und im weiteren Verlauf in einer Finanzkrise enden.
Während Banken bei Immobilienkrediten immer Sicherheiten verlangen, ist dies bei kleineren Ratenkrediten nicht zwingend der Fall. Bei Beträgen von weniger als 5.000 Euro genügt es häufig, wenn du ein gesichertes Einkommen und eine sehr gute Bonität nachweisen kannst. Die Bank schätzt das Risiko dann so gering ein, dass sie den Kredit ohne Sicherheit vergibt. Nichtsdestotrotz solltest du vor der Kreditaufnahme immer prüfen, ob du Sicherheiten einbringen kannst: Je sicherer der Kredit ist, desto besser sind in der Regel deine Kreditkonditionen.
Welche Anforderungen stellen Banken an Kreditsicherungen?
Banken stellen eine Reihe von Anforderungen an Kreditsicherheiten. Dazu zählen vorrangig folgende:
- Leicht bezifferbarer Wert: Der Wert der Sicherheit sollte möglichst einfach zu bestimmen sein, wie beispielsweise der von Sparguthaben auf Festgeldkonten. Bei Antiquitäten oder Kunstwerken kann die Wertermittlung schon schwieriger sein.
- Wertstabilität: Die Sicherheit sollte möglichst wertstabil sein. Eine Immobilie in 1A-Lage gilt beispielsweise als gute Sicherheit, wohingegen ein Aktiendepot starken Wertschwankungen ausgesetzt ist und der Bank somit weniger Sicherheit bietet.
- Schnelle Verwertbarkeit: Die Bank hat ein Interesse daran, dass die hinterlegte Sicherheit möglichst schnell zu Geld gemacht werden kann. So ist eine Neubauwohnung im Stadtzentrum etwa einfacher zu verkaufen als ein renovierungsbedürftiges Bauernhaus auf dem Land.
- Kein direkter wirtschaftlicher Bezug: Die Sicherheit sollte unabhängig von der finanziellen Lage des/der Kreditnehmers/Kreditnehmerin sein und idealerweise im Falle einer Insolvenz nicht unter die Insolvenzmasse fallen.
Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?
Es wird im Allgemeinen zwischen drei verschiedenen Kategorien von Kreditsicherheiten unterschieden:
- Personalsicherheiten (z. B. Bürgschaft)
- Real- oder Sachsicherheiten (z. B. Grundschuld, Hypothek)
- Forderungsabtretungen (z. B. Lohnpfändung, Abtretung einer Versicherung)
Personalsicherheiten
Die Personalsicherheit zeichnet sich dadurch aus, dass eine weitere Person die Haftung für die Kreditsumme übernimmt. Kannst du deine Raten nicht mehr zahlen, kann sich die kreditgebende Bank aufgrund der Sicherheit direkt an die andere Person wenden und diese zur Zahlung auffordern. Damit sich die Bank auf die Personalsicherheit einlässt, muss die mithaftende Person die Bonitätskriterien der Bank erfüllen. Eine der weitverbreitetsten Formen der Personalsicherheit ist die Bürgschaft.
Bürgschaft
Bei der Bürgschaft wird ein/e Bürge/Bürgin gestellt, der/die ebenso haftet wie der/die Kreditnehmer/in. Unterschieden wird dabei zwischen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und der Ausfallbürgschaft:
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Die Bank kann direkt auf das Vermögen des/der Bürgen/Bürgin zurückgreifen und muss zuvor keinen Prozess gegen den/die Kreditnehmer/in eingeleitet haben.
- Ausfallbürgschaft: Die Bank muss erst einen Prozess gegen den/die Gläubiger/in einleiten. Erst wenn dieser scheitert, darf sie den/die Bürgen/Bürgin belangen.
Die Bürgschaft kommt grundsätzlich bei allen Krediten infrage, doch solltest du die potenziellen Konsequenzen immer bedenken. Bist du etwa gerade erst ins Berufsleben gestartet und möchtest du ein Auto kaufen, können deine Eltern für den Autokredit bürgen. Darauf solltet ihr euch aber nur einlassen, wenn deine Eltern den Verlust des Geldes im schlimmsten Fall verkraften können. Bei größeren Kreditsummen – etwa bei Baufinanzierungen – sollte sich eine Bürgschaft gut überlegt werden. Bedenke, dass der/die Bürge/Bürgin vollumfänglich haftet und somit ein sehr großes finanzielles Risiko für dich eingeht.
Real- und Sachsicherheiten
Bei Real- oder Sachsicherheiten trittst du als Kreditnehmer/in Wertgegenstände, Vermögen oder die Eigentumsrechte daran an die Bank ab. Bist du zahlungsunfähig, kann die Bank die hinterlegten Gegenstände verkaufen beziehungsweise auf deine Sparguthaben zugreifen. Im Falle von Immobilien als Sicherheit kann sie die Zwangsversteigerung einleiten.
Pfandrecht an unbeweglichen Sachen: Grundschuld und Hypothek
Eine Unterkategorie der Real- und Sachsicherheiten ist das Pfandrecht an unbeweglichen Sachen. Dieses kommt häufig in Form einer Grundschuld oder Hypothek zum Einsatz und dient der Besicherung von Immobilienkrediten.
Bei Immobilienkrediten geht es um sehr große Summen, weshalb derartige Darlehen oft über mehrere Jahrzehnte laufen. Das erhöht das Risiko für die Bank, denn die finanzielle Situation des/der Kreditnehmers/Kreditnehmerin kann sich schnell ändern. Sogenannte Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek als Kreditsicherheiten erlauben es der Bank, im Fall der Fälle die Zwangsversteigerung der Immobilie in die Wege zu leiten und mit dem Erlös die verbleibenden Schulden – oder zumindest einen Teil davon – zu tilgen.
Während in der Vergangenheit meist die Hypothek zum Einsatz kam, setzen Banken heute in aller Regel auf die Grundschuld. Im Gegensatz zur Hypothek ist diese nicht direkt an die Forderung gekoppelt und nimmt damit im Wert nicht ab. Die Grundschuld bleibt stattdessen immer in voller Höhe bestehen, was für die Bank eine erhöhte Sicherheit bedeutet. Hast du deinen Immobilienkredit abbezahlt, erlischt die Grundschuld – anders als die Hypothek – nicht automatisch. Stattdessen musst du sie löschen lassen. Alternativ kannst du sie auch für einen anderen Kredit verwenden.
Pfandrecht an beweglichen Sachen
Du kannst der Bank als Sicherheit auch das Pfandrecht an beweglichen Wertgegenständen einräumen. Hierbei kann es sich etwa um Kunstwerke, Antiquitäten oder Schmuck handeln, aber auch um Sparguthaben, Festgeldkonten oder Wertpapierdepots. Pfandrechte an beweglichen Sachen kommen in der Regel nur bei Raten- und Konsumentenkrediten zum Einsatz.
Während der Wert von Sparguthaben noch einfach zu beziffern ist, gestaltet sich dies bei Kunstwerken oder antikem Schmuck etwas schwieriger. Deshalb musst du dich vorab mit der Bank auf den Gegenwert der hinterlegten Sachsicherheit einigen. Zwar bleibst du Eigentümer der Sicherheit, doch musst du diese an die Bank übergeben. Da Wertgegenstände wie Kunst oder antike Möbel häufig jedoch speziell gelagert werden müssen und viel Platz erfordern, sind derartige Sicherheiten bei Banken eher unbeliebt.
Sicherungsübereignung
Beim klassischen Pfandrecht bleibst du als Schuldner/in auch Eigentümer/in der Sache. Anders verhält sich dies bei der Sicherungsübereignung: Hierbei geht das Eigentum an die kreditgebende Bank über, jedoch nur treuhänderisch. Du bleibst hingegen im Besitz der jeweiligen Sache und kannst diese während der gesamten Kreditlaufzeit auch nutzen.
Sicherungsübereignungen kommt vorrangig bei Autokrediten als Kreditsicherheiten zum Einsatz, wobei das gekaufte Auto selbst als Sicherheit dient. Du kannst es fahren, als würde dir das Auto tatsächlich gehören – nur der Kfz-Brief liegt bei der Bank. Gerätst du in finanzielle Schieflage und kannst du die Raten nicht mehr zahlen, kann die Bank als treuhänderische Eigentümerin des Autos dieses verkaufen und sich am Erlös bedienen.
Forderungsabtretung
Bei der Forderungsabtretung – auch Zession genannt – trittst du Forderungsansprüche gegenüber Dritten an den/die Gläubiger/in ab. Hierbei kann es sich unter anderem um Forderungen aus einem Angestelltenverhältnis oder einem Mietverhältnis handeln. Auch Forderungen gegenüber Versicherungen oder anderen Kreditinstituten dienen häufig als Sicherheit.
Hast du dich etwa für eine Forderungsabtretung aus einem laufenden Angestelltenverhältnis entschieden, kann die Bank im Falle deiner Zahlungsunfähigkeit einen Teil deines Lohns pfänden. Bei Forderungen gegenüber Versicherungen und Banken geht es meist um den Rückkaufwert beziehungsweise das verfügbare Guthaben. So musst du deinen Bausparvertrag beispielsweise nicht zwingend kündigen, um das angesparte Guthaben als Eigenkapital in den Kredit einzubringen. Alternativ kannst du diesen im Rahmen der Forderungsabtretung an die Bank überschreiben und weiter einzahlen. Der Vorteil: Dein Bausparvertrag läuft dann ganz regulär weiter.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Kreditsicherheiten
Wie hoch muss die Kreditsicherung sein?
Wie hoch die Kreditsicherung sein muss, liegt im Ermessen der jeweiligen Bank. Als groben Richtwert kannst du dir aber merken, dass die Sicherheit sich zumindest auf 40 bis 60 Prozent der Kreditsumme belaufen sollte. Bei risikoreichen Krediten kann die Bank auch Sicherheiten von bis zu 100 Prozent verlangen.
Wie wird der Wert von Kreditsicherheiten bestimmt?
Viele Kreditnehmende gehen fälschlicherweise davon aus, dass der tatsächliche Vermögenswert dem Wert der Sicherheit entspricht. Dem ist jedoch nicht so. Um Wertschwankungen und Verwertungsrisiken auszugleichen, setzen Banken immer auf den sogenannten Beleihungswert und nicht auf den aktuellen Realwert der Sicherheit. Da Aktiendepots etwa starken Marktschwankungen ausgesetzt sind, beziffert die Bank den Beleihungswert hier nur auf 60 Prozent. Ist dein Portfolio aktuell also 100.000 Euro wert, beläuft sich die Sicherheit auf 60.000 Euro. Festgeldguthaben sind hingegen gesichert und werden zu 100 Prozent akzeptiert. Bei Versicherungen wird immer der jeweilige Rückkaufwert herangezogen. Bei Immobilien liegt der Beleihungswert bei etwa 70 bis 90 Prozent des Kaufpreises.
Darf die Bank bei laufenden Krediten auf weitere Kreditsicherheiten bestehen?
Ja. Gerade bei Krediten mit langer Laufzeit kann sich die finanzielle Situation des/der Kreditnehmers/Kreditnehmerin schnell ändern. Auch kann die Sicherheit selbst an Wert verlieren. In diesem Fall darf die Bank auf die sogenannte Sicherungsverstärkung bestehen und weitere Sicherheiten von dir fordern.
Was ist der Unterschied zwischen akzessorischen und fiduziarischen Kreditsicherheiten?
Akzessorische Sicherheiten sind direkt an das jeweilige Darlehen gekoppelt und besichern somit ausschließlich diesen einen Kredit. Ist der Kredit abbezahlt, erlöschen sie automatisch. Ein Beispiel hierfür ist die Hypothek. Im Gegensatz dazu sind fiduziarische Sicherheiten nicht direkt mit einem Darlehen verknüpft. Sie erlöschen entsprechend nicht und können von der Bank auch dann herangezogen werden, wenn du Schulden aus einem anderen Darlehen nicht mehr zahlen kannst. Ein Beispiel hierfür ist die Grundschuld.
Was kann ich tun, wenn ich keine Kreditsicherung anbieten kann?
Wenn du keine Sicherheit vorzuweisen hast, bleiben dir nur wenige Alternativen. So kannst du beispielsweise prüfen, ob eine weitere Person mit dir in den Kredit eintritt. Willst du etwa ein Auto kaufen, könnte dein/e Partner/in den Kreditvertrag ebenfalls unterzeichnen. Da ihr dann gemeinsam haftet, sinkt das Ausfallrisiko für die Bank, weshalb sie eventuell auf eine Sicherheit verzichtet. Alternativ könntest du dich auch nach einem Privatkredit umsehen: Vielleicht findet sich im Verwandten- oder Bekanntenkreis jemand, der dir das Geld vorstreckt. Achte hierbei aber darauf, einen wasserdichten Kreditvertrag aufzusetzen, um beide Parteien möglichst gut abzusichern.
Was ist eine Sicherungsabrede?
Bei der Sicherungsabrede handelt es sich um eine Art Sicherungsvertrag, der zusätzlich zum Kreditvertrag unterzeichnet wird. Hierin werden etwa Art, Wert und Verwendungszweck der Sicherheit eingetragen. Darüber hinaus musst du dich als Kreditnehmer/in darin meist dazu verpflichten, die hinterlegte Sicherheit nur für den vertraglich definierten Zweck zu verwenden.
Muss ich bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung neue Sicherheiten vorweisen?
Wenn du für die Tilgung der Restschuld auf die Anschlussfinanzierung über eine neue Bank setzt, dann wird diese auch Sicherheiten von dir verlangen. Geht es etwa um eine Baufinanzierung, so muss in der Regel die Grundschuld bei der Umschuldung auf die neue Bank übertragen werden. Entscheidest du dich hingegen dafür, für die Restschuld den bestehenden Kredit bei deiner aktuellen Bank zu verlängern, so ist in der Regel keine neue Sicherheit nötig. Zwar ist dieses Vorgehen einfacher, doch solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass deine Hausbank nicht zwingend die besten Konditionen bietet. Gerade bei größeren Summen ist ein Anbietervergleich an dieser Stelle immer sinnvoll.
Fazit: Für jeden Kredit die passende Kreditsicherheit
Von der Bürgschaft über die Forderungsabtretung bis hin zu Pfandrechten: Es gibt zahlreiche verschiedene Arten von Kreditsicherheiten, die mal mehr und mal weniger passen. So kannst du einen kleinen Ratenkredit etwa über ein Pfandrecht an beweglichen Wertgegenständen absichern. Bei Autokrediten wird nicht selten auf die Sicherungsübereignung gesetzt und bei Immobilienkrediten kommst du heutzutage an der Grundschuld nicht vorbei. Nur bei kleineren Konsumentenkrediten kann es sein, dass die Bank gänzlich auf eine Sicherheit verzichtet. Dies ist jedoch meist nur der Fall, wenn du ein gesichertes Einkommen und eine gute Bonität vorweisen kannst.
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