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Eine Frau unterzeichnet eine Rangrücktrittserklärung

Rangrücktritt und Rangrücktrittserklärung: Wann ist das sinnvoll?

Bei kleineren Krediten gibt es in der Regel zwei Parteien: Gläubiger/in und Schuldner/in. Doch es kann durchaus auch mehrere Gläubiger/innen geben. Kann der/die Kreditnehmer/in die Raten dann nicht mehr zahlen und kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, greift eine bestimmte Rangfolge. Doch Gläubiger/innen müssen sich nicht zwingend daran halten, sondern können auch den Rangrücktritt erklären und anderen den Vortritt lassen. Wann das sinnvoll sein kann und welche Risiken es birgt, erfährst du hier.

Was ist eine Rangrücktrittserklärung?

Erklärt ein/e Gläubiger/in den Rangrücktritt, dann lässt er/sie freiwillig anderen den Vortritt. Im Falle von Zahlungsausfällen werden die offenen Forderungen dann nachrangig behandelt, was ein größeres Ausfallrisiko darstellt.

Um die gesamte Thematik besser verstehen zu können, muss zunächst geklärt werden, was ein Rang genau ist. Bei einer Baufinanzierung besteht die finanzierende Bank beispielsweise auf der Grundschuld ersten Ranges. Kommt es zu Zahlungsausfällen, kann die Bank aufgrund dieses Pfandrechts die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten und so die fälligen Schulden begleichen. Doch eine Immobilie kann durchaus mit mehreren Krediten belastet sein. Willst du das Haus beispielsweise später renovieren und benötigst du hierfür einen Modernisierungskredit, bleibt der kreditgebenden Bank nur noch die Grundschuld zweiten Ranges. Bei Zahlungsausfällen bekommt zunächst die erste Bank ihr Geld zurück. Hat der Verkauf der Immobilie ausreichend Geld gebracht, werden anschließend die Schulden der zweiten Bank beglichen. Da Immobilien bei Zwangsversteigerungen jedoch häufig unter Wert verkauft werden, ist dies eher selten der Fall. Oft bekommt die Bank mit der Grundschuld zweiten Ranges nicht den ganzen Betrag zurück – teils geht sie sogar gänzlich leer aus. Würde die erste Bank nun den Rangrücktritt erklären, würde die zweite Bank zuerst ausbezahlt werden.

Wann ist ein Rangrücktritt sinnvoll?

Dass sich eine Bank freiwillig für eine Rangrücktrittserklärung entscheidet, kommt eher nicht vor. Banken arbeiten gewinnorientiert, weshalb sie natürlich auf ihre Ansprüche aus laufenden Darlehen bestehen. Etwas verbreiteter ist der Rangrücktritt hingegen bei Gesellschafterdarlehen und wenn Dritte eingetragene Rechte an Immobilien besitzen.

Qualifizierter Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen unterscheiden sich von regulären Krediten, da die Gesellschafter/innen hier ein wirtschaftliches Interesse am Fortbestehen des finanzierten Unternehmens haben. Sie gehen daher teils auch höhere Risiken ein, etwa in Form eines qualifizierten Rangrücktritts. Hierbei stellt ein/e Gesellschafter/in seine/ihre Forderungen nicht nur hinter den Forderungen anderer an, sondern willigt sogar ein, die Forderungen nur aus verfügbarem Vermögen zu begleichen. So soll verhindert werden, dass das finanzierte Unternehmen im Falle wirtschaftlicher Probleme Insolvenz anmelden muss.

Rangrücktritt bei Immobilienkrediten

Geht es um Immobilien, ist es in aller Regel nicht die Bank, die eine Rangrücktrittserklärung abgibt. Stattdessen handelt es sich hier häufig um Dritte, die spezielle Rechte an einer Immobilie haben. Ein Beispiel: Angenommen, du hast das Haus deiner Eltern gekauft und diesen ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt, das auch im Grundbuch eingetragen ist. Du möchtest nun einen umfangreichen Anbau realisieren, wofür du einen Immobilienkredit aufnehmen musst. Aufgrund des eingetragenen Nießbrauchrechts kann die Bank ihre Ansprüche jedoch nur nachrangig absichern. Entweder verlangt die Bank hierfür sehr hohe Zinsen oder sie lehnt deinen Kreditantrag gänzlich ab. In diesem Fall können deine Eltern freiwillig den Rangrücktritt erklären. Doch Vorsicht: Gerätst du in finanzielle Schieflage und muss das Haus zwangsversteigert werden, erlischt der Nießbrauch deiner Eltern und sie verlieren damit ihre Rechte an der Immobilie. Auch wenn der Rangrücktritt unkompliziert erklärt werden kann, sollten sich zuvor alle Beteiligten mit den möglichen Konsequenzen vertraut machen.

Was ist ein Darlehen mit Rangrücktritt?

Wer von einem „Darlehen mit Rangrücktritt“ spricht, meint meist ein Nachrangdarlehen, das jedoch genau genommen gar nichts mit einem Rangrücktritt zu tun hat. Bei einem Nachrangdarlehen lässt sich die kreditgebende Bank von vornherein auf eine nachrangige Sicherheit ein. Ein Beispiel: Du hast eine Baufinanzierung aufgenommen, um eine Immobilie zu kaufen. Hierfür wurde die Grundschuld ersten Ranges vergeben. Später möchtest du einen Modernisierungskredit aufnehmen. Der Bank genügt hierfür die Grundschuld zweiten Ranges, wodurch es sich bei diesem Modernisierungskredit automatisch um ein Nachrangdarlehen handelt.

Hier wird also kein Rangrücktritt erklärt. Stattdessen lässt sich die Bank von Anfang an auf eine nachrangige Besicherung ein. Da sie hiermit jedoch ein höheres Risiko eingeht, solltest du dich auf einen höheren Zinssatz einstellen.

Wie kann man den Rangrücktritt erklären?

Gemäß § 880 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Rangrücktritt erfolgreich erklärt, wenn beide Gläubiger/innen – also die vortretende und die rücktretende Partei – dem Vorhaben zustimmen. In einigen Fällen muss darüber hinaus auch der/die Schuldner/in zustimmen. Die schriftliche Rangrücktrittserklärung sollte dabei alle nötigen Informationen zu Gläubiger/in und Schuldner/in beinhalten sowie über die Höhe der jeweiligen Forderung informieren. Geht es um Immobilien, muss die Änderung auch dem Grundbuchamt mitgeteilt werden, das daraufhin das Grundbuch aktualisiert. Hierfür ist die notarielle Beurkundung der Rangrücktrittserklärung durch einen Notar nötig.

Was kostet eine Rangrücktrittsvereinbarung?

Müssen Grundbuchänderungen erfolgen, geht der Rangrücktritt immer mit Nebenkosten für Notar und Grundbuchamt einher. Die Gebühren hierfür orientieren sich am Wert der Forderungen beziehungsweise der eingetragenen Sicherheiten. In der Regel solltest du hier ungefähr mit einem dreistelligen Betrag rechnen.

Fazit: Rangrücktritt mit Bedacht erklären

Ein freiwillig erklärter Rangrücktritt kann bei Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers/der Gläubigerin nicht zu unterschätzende Konsequenzen haben. Gerade wenn Familienmitglieder auf eingetragene Rechte verzichten, sollten vorab alle möglichen Risiken miteinander besprochen werden. Banken verzichten als gewinnorientierte Unternehmen so gut wie nie auf ihre vertraglich vereinbarten Rechte und erklären entsprechend äußerst selten den Rangrücktritt. Lediglich bei Gesellschafterdarlehen ist das Vorhaben noch etwas geläufiger, da so im besten Fall die Insolvenz des finanzierten Unternehmens abgewendet werden kann, wovon wiederum alle profitieren.

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